Mietzahlung mit Kaution verrechnen

Das Amtsgericht München hat entschieden: Es ist nicht zulässig, dass ein Mieter die letzten Mieten nicht bezahlt und mit der Mietkaution aufrechnet.

Damit würde der Vermieter sein Sicherungsrecht aus §551 BGB verlieren, dieses ist nicht im Sinn des Gesetzes.

Urteil des Amtsgerichts München vom 05.04.2016 Aktenzeichen 432 C 1707/16

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