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Recht auf Vergessen im Internet

Die Entscheidung des EuGH ( C-131/12) stellte fest: Auch im Internet müsse es die Möglichkeit geben, dass persönliches in Vergessen geraten kann. Somit müssen Suchmaschinenbetreiber, dafür sorge tragen, dass bestimmte Informationen nicht mehr auffindbar sind.

Das LG Berlin (Urteil vom 21.08.2014, Az.: 27 O 293/14) geht davon aus, daß dieses Recht für die „Suchmaschine Google“ nur gegen die Google Inc. (USA) geltend gemacht werden kann, aber nicht gegen die deutsche Tochtergesellschaft, weil dieses selbst keine Suchmaschine betreibt.

 

 



Fotografieren von Stars

Die Broschüre Medienrecht IX – Fotografieren von Stars  liegt in der Kanzlei zur Mitnahme bei Ihrem nächsten Besuch bereit.

Die Broschüre kann auch über den internen Mandantenbereich (s. Verweise)  als Pdf-File abgerufen werden.



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