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Aufhebung der Prozesskostenhilfe (PKH)

Der BGH hat entschieden, dass  gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben kann, wenn die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand ist.

Bundesgerichtshof Az. V ZB 41/13 Beschluss vom 30. Mai 2017

 



Checkliste: Kündigung – Arbeitsverhältnis!

Bitte bringen Sie zum Gespräch die nachfolgenden Unterlagen mit, so fern diese vorhanden sind:

a)  Sämtliche bekannte Arbeitsverträge mit allen Anlagen.

b)  Kündigungen  –  Stellungnahmen des Betriebsrates

c) Abmahnung

d)  Betriebsvereinbarungen /  Tarifverträge

e)  die letzten drei Gehaltsabrechnungen;
Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, offene Lohnzahlungen

f)  sämtliche bisherige Korrespondenz

g) Rechtsschutzversicherungsdaten

h) Unterlagen zur Schwerbehinderung,  Schwangerschaft,  Betriebsratangehörigkeit,  Elternzeit, Unterhaltsverpflichtungen

Es wäre schön, wenn im Vorfeld folgende Fragen geklärt werden könnten:

1) Wie viele Angestellte beschäftigt Ihr Arbeitgeber?
2) Existiert ein Betriebsrat? Ansprechpartner beim Betriebsrat?
3)  Gibt es weitere gekündigte Arbeitnehmern? Gibt es ähnliche Arbeitsplätze?
4) Wie viele Urlaubstage wurden genommen?
5) Betriebsbedingten Kündigungen: Informationen zum Unternehmen z.B.  Struktur, Umsätze der letzten Jahre, Umstrukturierungen, anderen Firmenteilen, Jobangebote innerhalb der Firma, Sanierungspläne, etc.

 



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