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Onlinescheidungen – kostengünstiger ?

Im Internet finden sich eine Reihe von Anzeigen und Werbungen für sogenannte Online-Scheidungen / Internet-Scheidungen.  Diese vermitteln zum Teil den Eindruck, man könne sich mal eben so per Internet scheiden lassen oder die Scheidung sei kostengünstiger.

Das deutsche Rechtssystem sieht zur Zeit keine Onlinescheidung vor.

Insoweit kann es sich bei solchen Anzeigen nur darum handeln, dass der Scheidungswillige über das Internet einen Anwalt beauftragt und ihn bevollmächtigt, einen ganz normalen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen.

 

Die Informationen werden hierbei an den Anwalt  über das Internet übermittelt. Das Scheidungsantragsformular dient dem Anwalt zur Ermittlung der persönlichen Daten und benötigten Auskünfte.

Gemäß dem RVG fallen für den Anwalt und das Gericht dieselben Gebühren wie bei einer Nicht-Onlinescheidung an, eine Kostenersparnis tritt somit nicht ein.

Auch können sich die Kosten unter Umständen noch um Fahr- und Reisekosten, Abwesenheitskosten etc.  erhöhen, falls der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Scheidungsgerichts seinen Kanzleisitz hat.

Erfahrungsgemäß ergeben sich selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Reihe von Fragen und Probleme, die für den Mandanten in einem persönlichen Gespräch unter vier Augen angenehmer als per Telefon oder Email geklärt werden können.

Insoweit ist eine reine Onlinebeauftragung und -abwicklung gut abzuwägen.



RVG

Abkürzung für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Siehe auch  http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html



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