Anwaltskosten
Unsere außergerichtleichen Anwaltskosten zum Pauschalpreis
Zur Kostentransparenz bieten wir eine Reihe von Leistungen als Leistungpakete zum Pauschalpreis, also Festpreis an.
Dies muss im Rahmen einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vertraglich vereinbart werden.
Damit haben unsere Mandanten einen Überblick, was an eigenen Anwaltskosten auf sie zukommt.
Anwaltskosten gemäß RVG
Selbstverständlich können auch alle Leistungen gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) einzeln abgerechnet werden.
Anwaltskostenübernahme durch die Staatskasse
Sollten die Anwaltskosten durch einen sog. Berechtigungsschein (BerHG), Prozesskostenhilfe (PKH ) gemäß ZPO oder im Rahmen der Pflichtverteidigung (RVG) übernommen werden, so wird gemäß der entsprechenden Gebührenregelung abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Leistungspakete nur die dort aufgeführten Posten beinhalten.