im Strafrecht und Ordnungsrecht

Strafrecht und Ordnungsrecht

In diesen Verfahren ist es äußerst wichtig, dass Sie über die Problemstellung und die Folgen von eingeleiteten Verfahren aufgeklärt werden. Anfängliche Fehler sind im Laufe solcher Verfahren nur sehr schwer zu korrigieren.

Gerade in diesen Fällen heißt die Devise:

Man muss es nicht zu gerichtlichen Verfahren oder sonstigen Zwangsmaßnahmen kommen lassen. Auch der Staat ist daran interessiert, solche Misslichkeiten schnell und mühelos zu erledigen.