Grundlage

Für was steht die Kanzlei?

§1 Abs. 2
Die Freiheit des Rechtsanwalts gewährleistet die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.

§1 Abs. 3
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigungen und staatliche Machtüberschreitungen zu sichern.

(Auszug aus der Berufsordnung der Rechtsanwälte 22.3.1999)