Kammergericht

Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht des Landes Berlin und ist somit das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Zivil- und  Strafrecht.

Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung – Kammergericht – ist historische begründet. Aus diesem Grund wird in der Regel bei Entscheidungen die Ortsbezeichnung Berlin weggelassen.

Kammergericht Berlin – www.kammergericht.de

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