Kein Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren!
Bereich: Verkehrsrecht |Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnte die Zulassung der Berufung einer muslimischen Frau gegen die Versagung einer Ausnahmegenehmigung für das Tragen einer Gesichtsverschleierung beim Autofahren ab.
Die Antragstellerin beantragte eine Ausnahmegenehmigung, um während der Fahrt ihr Gesicht bis auf die Augenpartie verhüllen zu dürfen, weil sie sich aus religiösen Gründen nur vollverschleiert in der Öffentlichkeit zeigen dürfe.
Die Gerichte stellte auch in zweiter Instanz fest, dass das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Verhüllungsverbot zur Gewährleistung einer effektive Verfolgung von Rechtsverstößen im Straßenverkehr die religiöse Gründe überwiegt.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschl. v. 25.04.2025 Az. OVG 1 N 17/25.