Ehescheidung: Trotz psychischer Krankheit scheiden?

Normalerweise: Wenn ein Ehepartner psychisch krank wird und sich deshalb falsch verhält, ist das kein Grund, sich sofort scheiden zu lassen. Man muss erstmal mindestens ein Jahr getrennt leben.

Aber: Es gibt Ausnahmen, wenn eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB vorliegt.

Wenn die psychische Krankheit des einen Partners dazu führt, dass der andere Partner so krank wird (z.B. Depressionen, Panikattacken, Suizidgedanken), dass er sogar in einer Klinik behandelt werden muss und nicht arbeiten kann, dann kann das Gericht die Ehe auch schon früher scheiden lassen, selbst wenn die Ehepartner noch nicht ein Jahr getrennt gelebt haben.

Das Gericht prüft jeden Fall genau und entscheidet nur im Einzelfall, ob eine Scheidung trotz kurzer Trennungszeit angebracht ist.

Kammergericht, Beschluss vom 04.10.2017 – 13 WF 183/17

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