Posts Tagged ‘ EuGH ’

Neues Glücksspielgesetz

Deutsches Glücksspielmonopol verstößt gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der am 01.01.2008 in Kraft getretene „Glücksspielstaatsvertrag“ nicht EU-konform ist.

Nach diesem Vertrag ist jede Veranstaltung oder Vermittlung von Glücksspielen im Internet verboten. Andere Länder kennen solche Regelungen nicht.

Der EuGH  hat festgestellt, dass die deutsche Regelung von Sportwetten eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit darstellt. EIne solche Beschränkung ist nur in besonderen Fällen zulässig. 

Die Gefahrenabwehr in Bezug auf die Suchgefährdung rechtfertig eine Einschränkung in Form der Monopolisierung der Zulassung von Spielen und Betreibern. Eine Unterscheidung der verschiedenen Arten von Spielen ist grundsätzlich möglich, ebenso auch eine Einbeziehung des Internets. Die Mitgliedstaaten müssen nicht die Konzessionen anderer Mitglieder anerkennen,  da die Europäische Union keine Harmonisierung der länderspezifischen Regelungen vorgenommen hat.

Allerdings entspricht das Gesetz und dessen Handhabung nicht den Schutzwecken der Suchtprävention.

So werden intensive Werbekampagnen durchgeführt, um die Gewinne aus den Lotterien zu erhöhen. Es gibt ebenso Bereiche des Glücksspiels z.B. Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen. Diese Spiele haben zum Teil ein höheres Suchpotential, als die reinen Monopolspiele wie Sportwetten und Lotterie. 

Insoweit werden die Ziele des „Monopols“ nicht wirksam verfolgt.

Der  EuGH hat angemerkt, dass die deutsche Regelung  gegen die Grundfreiheiten der Union verstößt und nicht weiter angewandt werden darf.

Kommentar: Nun ist der Gesetzgeber gezwungen, schnellstens neue Regelungen und Durchführungsverordnungen zu erlassen.  Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass über längere Zeit eine Regelungslücke entsteht, welche später unter Umständen zu einem Bestandsschutz führen könnte. 

Die Einnahmen aus dem Monopol sind für den Staat zu hoch, um dieses Monopol „kampflos“ aufzugeben. Ebenso sind die Probleme, welche sich aus der Sucht ergeben, für den Staat zu umfangreich, als dass er diese unbeachtet lassen kann.

Der EuGH läßt im Grunde dem Staat nur den Weg über strengere gesetzliche Regelungen, deren Durchsetzung und deren Überwachung offen, um das deutsche Monopol zu erhalten.



archive