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Eltern haften für Ihre Kinder

Die Mutter hatte ihr 2 ½-jähriges Kind im Auto unangeschnallt im Kindersitz gelassen, um noch etwas aus dem Haus zu holen. Auf dem Armaturenbrett lag der Autoschlüssel. Das Kind hat es geschafft das Auto zu starten, welche einen Satz machte und die Oma des Kindes verletzte. Die Krankenkasse der Oma verlangt Regress für die Heilbehandlungskosten der Oma.

In zweiter Instanz, durch das OLG Oldenburg, Urteil vom 20.04.2023 – 14 U 212/22, erhielt die Kasse Recht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg stellte fest, dass die Mutter für ihr Kind aufsichtspflichtig gewesen sei. Kleinkinder bedürften generell ständiger Aufsicht. Sie hätte weder den Autoschlüssel, noch das Kind unangeschnallt bzw. unbeaufsichtigt, zurücklassen dürfen. Kleine Kinder griffen erfahrungsgemäß gern nach Schlüsseln und versuchten diese in Schlösser hineinzustecken und Erwachsenen nachzuahmen. Solche komplexen Abläufe, wie das Starten eines Fahrzeuges, sind somit kein völlig außergewöhnlich Verhalten eine Kindes. Wäre die Mutter Ihrer Pflicht nachgekommen, wäre dieser Unfall nicht geschehen.

Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg, Pressemitteilung vom 22.05.2023



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