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Handyverbot am Steuer

Das Handy Verbot im Straßenverkehr

 

§23 Abs.1 a StVO   „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält“ (Stand 23.11.2012)

Immer öfters erfolgen Bußgeldbescheide wegen dieses Verstoßes.

Der zu zahlende Betrag ist in der Regel gering,  jedoch gibt es dazu noch eine Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg.

Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob wirklich ein  Verstoß vorlag und wie die Beweislage aussieht.

Die Fristen für einen möglichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sind kurz.

Solche Schreiben nie auf die lange Bank schieben!

 



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