AGB
Bereiche: Wissen |ABG = Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen
siehe auch §305 BGB
Hierbei ist von einer erheblichen Einschränkung der Nutzbarkeit schon dann auszugehen, wenn übliche Sanierungsarbeiten, wie Bohrungen an der Hausfassade, nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können.
OLG Celle, 17.9.2009 – Az: 16 U 61/09