Namensänderung nach Scheidung
Bereiche: Familienrecht u. Erbrecht |Nach der Scheidung trägt jeder Ehepartner weiterhin seinen Ehenamen weiter. Ein Angeheirateter verliert also mit der Scheidung nicht automatisch seinen Ehenamen.
Will der Geschiedene seinen Namen ändern, so muss er selbst aktiv werden und den Namenswechsel beim Standesamt unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils beantragen.
Er hat die Möglichkeit
a) seinen Geburtsnamen anzunehmen,
b) den Namen, den er vor der Ehe trug, wieder anzunehmen
oder
c) den Ehenamen mit dem Geburtsnamen zu kombinieren.
Ein Namenswechsel kann unter Umständen eine ganze Reihe von Folgeaufgaben und ggf. Kosten herbeiführen.
Es sind Änderungen amtlicher Unterlagen zum Beispiel Führerschein, Fahrzeugpapiere, Änderungen in Grundbüchern, usw zu beantragen.
Auch bei einer Vielzahl von privaten Verträgen empfiehlt es Anpassungen vorzunehmen, wie z.B. Konto- und Versicherungsunterlagen, etc.