Kündigung bei kostenlose MMOG wegen cheaten!

Verwendet ein Nutzer in einem Multiplayer Online Game (MMOG) entgegen der AGB mehrere Accounts und eine BOT Software, um sich Vorteile zu verschaffen, ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.

Amtsgericht Charlottenburg AZ 208 C 42/11, Urteil vom 04.05.2012

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