Mietmängel verjähren nicht
Bereich: Mietrecht |Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist.
Bundesgerichtshof: Urteil vom 17. Februar 2010 – VIII ZR 104/09