Wie kann man sich verloben?

Das Gesetzt sieht, anders als bei der Ehe, für eine Verlobung keine bestimmte Form vor, sie muss weder vor dem Standesbeamten oder einem Notar etc. erfolgen.
Es gibt auch keine bestimmten Worte, die gesagt werden müssen oder eines bestimmten Rahmens in dem der Heiratsantrag erfolgt.  Es bedarf hierfür auch keiner Zeugen.
Beispiel:
Sie schaut auf ein Hochzeitskleid.
Er sagt:  „Woll’n  wah?“
Sie nickt nur.
Beide sind sich einig, dass sie die Ehe in Zukunft  zusammen eingehen wollen.
Die Verlobung ist das Versprechen zukünftig eine Ehe einzugehen.
Rechtlich gesehen ist es ein besonderer Vertrag.
Da niemand in eine Ehe gezwungen werden darf, kann man nicht vor Gericht auf Erfüllung dieses Vertrages klagen.  Allerdings  sollte jemanden hierdurch einen  Schaden entstehen, so kann dieser unter Umständen rechtliche Folgen haben.

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