Aufhebung der Prozesskostenhilfe (PKH)
Bereich: Zivilrecht |Der BGH hat entschieden, dass gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben kann, wenn die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand ist.
Bundesgerichtshof Az. V ZB 41/13 Beschluss vom 30. Mai 2017