Aufhebung der Prozesskostenhilfe (PKH)

Der BGH hat entschieden, dass  gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe aufheben kann, wenn die Partei länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand ist.

Bundesgerichtshof Az. V ZB 41/13 Beschluss vom 30. Mai 2017

 

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