Anforderung an eine Abmahnung

Damit eine Abmahnung zulässig ist, muss der Abgemahnte zweifelsfrei erkennen können, was ihm vorgeworfen wird, wie er sein
Verhalten in Zukunft einzurichten hat und welche Sanktionen ihm drohen, wenn er sich nicht entsprechend verhält.

Erfüllt die Abmahnung nicht diese Kriterien, so kann
der Betroffene die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

LAG Düsseldorf, 10.9.2009 – Az: 13 Sa 484/09

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