Anwaltskosten bei Zahlungsverzug gerechtfertigt

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. September 2015 – IX ZR 280/14 –
dargestellt, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts für den Gläubiger zweckmäßig und erforderlich ist, auch wenn Schuldner in rechtlich einfach gelagerten Fällen in Zahlungsverzug geraten.

Der Gläubiger muss dann auch nicht die Tätigkeit des Anwalts beschränken.

 

Comments are closed.

singel.php