Covid: Kündigung wegen fehlender Corona-Schutzimpfung
Bereich: Arbeitsrecht |Das Arbeitrsgericht Berlin hat entschieden:
Ein Arbeitgeber darf ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Mitarbeiterin noch vor Vertragsbeginn kündigen, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, auch wenn die Mitarbeiterin anbietet ihm täglich Testnachweise vorzulegen.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.02.2022, Aktenzeichen 17 Ca 11178/21
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, Pressemitteilung (3/22) vom 2.3.2022