Keine Sonderbehandlung bei ca. Mietflächen
Bereich: Mietrecht |Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass auch für den Fall, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „circa“ ausgewiesen wird, die 10% Regel gilt.
Das heißt, sollte die vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10% abweichen, so darf der Mieter unter Umständen den Mietzins wegen Mietmangel mindern.
BGH – VIII ZR 144/09