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Covid: Kündigung – falscher Genesenennachweis

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters bestätigt, der seinem Arbeitgeber einen falschen Genesenennachweis vorgelegt hat.

Arbeitsgericht Berlin, Urt. vom 26.04.2022 – 58 Ca 12302/21

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, Pressemitteilung (12/22) vom 30.05.2022



Härtefallklausel §§ 574 – 574 c BGB

Ist eine Kündigung des Mietvertrages durch einen Vermieter gerechtfertigt, kann der Mieter gemäß  §§ 574 – 574 c BGB (Sozialklausel) ggf. sich auf einen Härtefall berufen.

Liegt ein solcher Grund vor, bedeutet dieser, dass das Interesse des Mieters wichtiger sein kann, als das Interesse des Vermieters an der Wohnung.

Eine rechtmäßige Kündigung des Vermieters wird hierdurch wieder aufgehoben.

Allerdings hat der Gesetzgeber für bestimmte Mietverträge bzw. Kündigungsgründe die Härtefallregelungen ausgeschlossen bzw, beschränkt.

Insoweit ist jeder Fall gesondert zu prüfen.

 

 



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