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Härtefall – Scheidung ohne Trennungsjahr

Das deutsche Recht geht davon aus, dass eine Ehe nicht leichtfertig beendet werden soll, deshalb gibt es die Trennungszeit, in dem die Eheleute prüfen sollen, ob die Ehe tatsächlich beendet werden muss.

Wenn die Ehe aber eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner darstellt, ist eine vorzeitige Scheidung unabhängig von der Trennungszeit möglich. In Ausnahmefällen kann eine Scheidung auch dann beantragt werden, wenn die Ehepartner noch keine Trennungszeit von einem Jahr oder drei Jahren eingehalten haben. Dies ist möglich, wenn die Ehe für einen der Partner eine unzumutbare Härte darstellt. Der Gesetzgeber sieht hierin jedoch einen Sonderfall, deshalb wird an die Voraussetzungen eines Härtefalles bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Der Anlass muss durch den anderen Ehepartners verursacht worden sein und muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen.

Härtefall bedeutet:

  • Eine vorzeitige Scheidung ist möglich, wenn die Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt (§ 1565 Abs. 2 BGB).
  • Die Ehe muss zerrüttet sein.
  • Der Härtefall muss durch den anderen Ehepartner verursacht worden sein.
  • Er muss für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen.

Beispiele für Härtefallgründe:

  • Gewalt oder Missbrauch in der Ehe
  • Eine schwere Krankheit oder Behinderung eines Ehepartners
  • Eine Verurteilung eines Ehepartners wegen einer Straftat
  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch 
  • Aufforderung zu sexuellen Perversionen gegen den Willen des Ehepartners
  • Schwere Beleidigung Bedrohung , Morddrohungen des Ehepartners
  • Eheschließung zum Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung
  • Prostitution 
  • Suizidversuche

Diese „Begriffe“ selbst stellen noch keinen Härtefall dar, sondern sind nur indizieren, die im Gerichtsverfahren näher zu erläutern sind und belegbar sein müssen. Die Auslegungen der Härtefallgründe haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte geändert, insoweit muss der Einzelfall in jeder Ehe genau beachtet werden. Eine pauschalisierte Betrachtung ist nicht möglich. Ein Ladendiebstahl wird unter Umständen anders zu bewerten sein, als ein Diebstahl innerhalb der Familie, unabhängig von der Höhe einer Verurteilung.

§ 1565 Scheitern der Ehe

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(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.



Weshalb wird ein Trennungsjahr bei einer Scheidung verlangt?

Es gibt mehrere Gründe für das Trennungsjahr:

  • Es soll den Eheleuten Zeit geben, sich auf die Scheidung einzustellen. Das kann für beide Seiten eine schwierige und emotionale Zeit sein. Das Trennungsjahr soll den Eheleuten helfen, sich voneinander zu lösen und eine neue Lebenssituation zu finden.
  • Es soll die Ehe noch einmal retten. In einigen Fällen kann es sein, dass die Eheleute sich nach dem Trennungsjahr wieder versöhnen. Das Trennungsjahr soll ihnen diese Möglichkeit geben.
  • Es soll das Kindwohl schützen. Wenn Kinder involviert sind, ist es wichtig, dass sie Zeit haben, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Das Trennungsjahr soll den Kindern helfen, sich an das Leben mit getrennten Eltern zu gewöhnen.

In Deutschland ist das Trennungsjahr in § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es beginnt mit dem Tag, an dem die Eheleute getrennt leben.

§ 1566 BGB Vermutung für das Scheitern. (1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

In der Praxis wird das Trennungsjahr von den Gerichten in den meisten Fällen anerkannt. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das Gericht das Trennungsjahr nicht anerkennt, wenn es Gründe dafür gibt, dass die Eheleute nicht wirklich getrennt leben.



Filesharing??

Was ist Filesharing?

Filesharing bedeutet grundsätzlich nur, dass Daten im Internet weitergegeben werden, also verteilt werden. Daran ist grundsätzlich nichts Verwerfliches zu sehen.

Wie funktioniert das Filesharing?

Um die Daten mit wenig Aufwand und umfangreich zu verteilen, werden Computerprogramme (z.B. BitTorrent, eMule, Gnutella, Kazaa) eingesetzt, welche für genau diese Aufgaben erstellt wurden.

Die Programme arbeiten meistens so, dass eine Datei in viele kleinen Teile aufgeteilt wird. Stellen Sie sich ein Buch vor, jeder Dateiteil ist eine Seite aus dem Buch. Nachdem sich bereits Teile der ursprünglichen Datei (Buchseiten) auf anderen Computern befinden, zeigen diese Programm ihre Fähigkeiten.

Ab jetzt wird die Datei (Buch) nicht mehr vollständig von dem ursprünglichen Computer geladen, sondern es werden nur kleine Datenteile (einzelne Seiten) von jedem Computer geladen, der diese Dateistücke (Buchseiten) besitzt. Teilweise wird bereits während des Ladens eines Teilstückes (Buchseite) dieses gleichzeitig bereits anderen Computern zum Abruf zur Verfügung gestellt. So sucht sich die Software aus dem Internet die gesamte Datei aus einzelnen Seiten zusammen.

Durch dieses System wird verhindert, dass ein Computer oder Anschluss überlastet wird. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Datei quasi nicht mehr verloren gehen kann. Fällt ein Computer aus oder wird ausgeschaltet, sucht sich das Programm einfach bei einem anderen Computer die fehlenden Dateistücke (Buchseiten) und komplettiert somit eine identische Datei.

Nach kurzer Zeit ist auch nicht mehr wirklich ermittelbar, wer eigentlich die ursprüngliche Datei bereitgestellt hat, da alle „Kopien“ identisch mit dem Original sind und selbst weiter geteilt werden. So werden aus einer Datei in kurzer Zeit hunderte.

Was hat Filesharing für einen Sinn?

Mit kleinen Mitteln können so Informationen extrem weit gestreut werden, der Ausfall von Systemen führt somit kaum zum Verlust von Informationen, und es ist kaum möglich, eine Verbreitung zu unterbinden.

Die Computerprogramme prüfen selbstständig, auf welchen Computern die gesuchte Datei vorhanden ist, suchen sich die schnellsten und stabilsten Verbindungen raus, holen sich gleichzeitig die Daten von einer Vielzahl von Computern und stellen sie im Gegenzug für andere sofort bereit.

Hier wird eigentlich der ursprüngliche Gedanke, der zur Gründung des WWW führte, ein ausfallsicheres Kommunikationssystem zu besitzen, technisch perfekt umgesetzt.

Ist Filesharing legal?

Solange es sich um „freie Daten“ oder „eigene Dateien“ handelt, ist dieses System wunderbar und es ist auch legal.

Was ist an Filesharing illegal?

Leider wird das System auch verwendet, um urheberrechtlich geschützte Dateien wie z.B. Kinofilme, Serien, Musik, Bücher, Spiele etc. rechtswidrig zu verteilen. Urheberrechtliches Material ohne die Erlaubnis des Berechtigten zu verteilen, ist nicht erlaubt.

Filesharing heißt doch Tauschbörse?

Tauschen ist doch nicht verboten, warum also die Aufregung um Tauschbörsensoftware.

Durch das Filesharingsystem „verschenkt“ / „tauscht“ man nicht eine einzige Datei (ein Buch), sondern man bietet vielen anderen Computern an, diese Werke zu „vervielfältigen“.
Man selbst behält seine Dateien. Deshalb ist „Tauschbörse“ als Bezeichnung für Filesharing irreführend.

Warum heißt es p2p-Netzwerk, wenn viele darauf zugreifen können?

P2P ist nicht die Abkürzung von Privat zu Privat, also nicht das Gegenteil von B2B (Business-to-Business), sondern heißt Peer-to-Peer.

Das bedeutet, dass es keinen „Zentralrechner“ gibt, auf den jeder Computer zugreifen muss, und der steuert, wer was wie im Netzwerk machen darf. Die verbundenen Computer im Filesharing-Netz befinden sich quasi auf derselben Hierarchie-Ebene und haben die gleiche Berechtigung im Netzwerk. Somit beeinträchtigen Ausfälle von Computern nicht das System an sich.



DENIC

Abkürzung DENIC

DENIC (der Name leitet sich von DEutsches Network Information Center ab) ist eine eingetragene Genossenschaft (DENIC eG )

Die DENIC ist die Registrierungsstelle und Verwaltungsstelle für alle Domains mit der Endung .de .

Link zur  DENIC



PKH- Prozesskostenhilfe

PKH ist die Abkürzung für Prozesskostenhilfe (PKH).

Einkommensschwachen Personen kann eine staatliche finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gemäß §§114 ff ZPO gewährt werden.

 



ZPO – Zivilprozessordnung.

ZPO ist die Abkürzung für Zivilprozessordnung.

Link zum Gesetz:  ZPO



AGB

ABG = Abkürzung für Allgemeine Geschäftsbedingungen

siehe auch §305 BGB



§ 22 KunstUrhG

Ein der wichtiger Paragraph des Gesetzes lautet:

§ 22 KunstUrhG

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.

Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

(Stand 1.1.2017)



KunstUrhG

KunstUrhG Abkürzung für:

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie



Härtefallklausel §§ 574 – 574 c BGB

Ist eine Kündigung des Mietvertrages durch einen Vermieter gerechtfertigt, kann der Mieter gemäß  §§ 574 – 574 c BGB (Sozialklausel) ggf. sich auf einen Härtefall berufen.

Liegt ein solcher Grund vor, bedeutet dieser, dass das Interesse des Mieters wichtiger sein kann, als das Interesse des Vermieters an der Wohnung.

Eine rechtmäßige Kündigung des Vermieters wird hierdurch wieder aufgehoben.

Allerdings hat der Gesetzgeber für bestimmte Mietverträge bzw. Kündigungsgründe die Härtefallregelungen ausgeschlossen bzw, beschränkt.

Insoweit ist jeder Fall gesondert zu prüfen.

 

 



Kündigung

Einseitige Erklärung einer Vertragspartei zur Beendigung eines Vertrages.



Wohnungseingangstür = Gemeinschaftseigentum

Die Teilungserklärung ist für die Einordnung der Wohnungseingangstür als Gemeinschafts- oder Sondereigentum nicht maßgeblich. Die Wohnungseingangstür ist Gemeinschaftseigentum und trennt das Sondereigentum damit ab. Damit kann die WEG auch über deren Erscheinungsbild entscheiden.

(BGH, Urteil v. 25.10.2013, Az.: V ZR 212/12)

 



Kammergericht

Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht des Landes Berlin und ist somit das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Zivil- und  Strafrecht.

Die in Deutschland einzigartige Bezeichnung – Kammergericht – ist historische begründet. Aus diesem Grund wird in der Regel bei Entscheidungen die Ortsbezeichnung Berlin weggelassen.

Kammergericht Berlin – www.kammergericht.de



Handyverbot am Steuer

Das Handy Verbot im Straßenverkehr

 

§23 Abs.1 a StVO   „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält“ (Stand 23.11.2012)

Immer öfters erfolgen Bußgeldbescheide wegen dieses Verstoßes.

Der zu zahlende Betrag ist in der Regel gering,  jedoch gibt es dazu noch eine Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg.

Es sollte deshalb immer geprüft werden, ob wirklich ein  Verstoß vorlag und wie die Beweislage aussieht.

Die Fristen für einen möglichen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sind kurz.

Solche Schreiben nie auf die lange Bank schieben!

 



Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren

Zur Rechtsstellung des Opfers im Strafverfahren wurden vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen das Merkblatt zur Rechtsstellung des Opfers im Strafverfahren in Deutsch, Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Farsisch-Persisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch und Vietnamesisch herausgegeben.

Die Merkblätter finden Sie unter diesen Link: http://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/allgemeine_informationen/opferschutz_strafverfahren



Trennungszeiten

Trennungszeiten bei Ehescheidung

– weniger als ein Jahr

Die Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsstellenden eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Grund der unzumutbaren Härte muss durch den anderen Ehegatten bedingt sein. Der Begriff der unzumutbaren Härte ist umstritten und wird nur selten zum Tragen kommen.

– nach einem Jahr Trennung

Nach einem Jahr des Getrenntlebens können beide Ehegatten die einvernehmliche Scheidung beantragen. Trennung bedeutet, „dass Bett und Tisch getrennt“ sind, also jeder Ehegatte seinen eigenen Haushalt führt, und die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist. Dieses kann auch in einer gemeinsamen Wohnung geschehen. Der Versuch die eheliche Gemeinschaft wiederzubeleben, lässt das Trennungsjahr nicht zwangläufig von vorne beginnen.

– zwei  bis drei Jahre Trennung

Ist ein Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden, muss der andere belegen, dass die Ehe endgültig zerrüttet ist.

– mehr als 3 Jahre Trennung

Nach mehr als 3 Jahren Getrenntlebens geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Ehe zerrüttet ist und nicht mehr besteht. Stehen keine besonderen Gründe entgegen, wird auch gegen den Willen des anderen Ehegatten die Ehe geschieden.



BGB

Abkürzung für  Bürgerliches Gesetzbuch  (BGB)

siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/



RVG

Abkürzung für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Siehe auch  http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html



BGH

Abkürzung: BGH = Bundesgerichtshof



Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein Teil des deutschen Insolvenzrechts.
Die Restschuldbefreiung ist in der Insolvenzordnung geregelt.
Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Die Gläubiger können ihre Forderungen rechtlich somit nicht mehr durchsetzen.



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