Falsche Grundpreisauszeichnung kein Wettbewerbsverstoß

Ein Mitbewerber wurde abgemahnt, da dieser statt der Grundpreisberechnung gemäß Preisangabenverordnung (PAngVO) auf 1 Liter, nur den Grundpreis für 100 ml in seinen Onlineshop angeben hatte. 

Das OLG Hamm  Az.: 4 U 156/09,  Urteil vom 10.12.2009 sah hierin nur eine Bagatellverlezung,  welche keinen rechtlich verfolgbaren Wettbewebsverstoß  begründet, der Verbraucher braucht nur mit 10 zumultiplizieren bzw. das Komma um eine Stelle zu verschieben.

Das Urteil ist insoweit zu begrüssen, dar hier wieder ein Stop-Zeichen gegen Abmahnwellen aufgestellt wird. Nicht alles was nicht 100% richtig ist, ist abmahnungswürdig. In solchen Fällen reicht ein „kostenloser“ kollegialer Hinweis völlig aus.

Comments are closed.

singel.php