Wettbewerbsverhältnis bei Ebay
Bereich: Wettbewerbsrecht |Ein Anbieter, der auf der Verkaufsplattform Ebay ausschließlich Herrenunterwäsche und Bademode verkauft, kann von einem Anbieter, der Kinderbekleidung oder Damenmode veräußert, mangels Wettbewerbsverhältnis, nicht abgemahnt werden, urteilte das OLG Braunschweig, Az.: 2 U 225/09 – 27.01.2010.
Hier hat das Gericht eine sehr enge Auslegung des Begriffs des Wettbewerbsverhältnisses vorgenommen.