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Unberechtigte Tel. 0137 xxxxx Verbindungen

Falsche Telefonrechnungen

Es kommt in letzter Zeit öfter vor, dass beim Verbraucher auf der Telefonrechnung plötzlich eine größere Anzahl von Verbindungen zu einer 0137 xxxx Nummer auftauchen, welche er nie angerufen hat. Dabei sind Beträge von über 100,- Euro keine Seltenheit.

Was sollte man in solchen Fällen tun:

Natürlich sofort Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten und schnell einen Termin vereinbaren. Hier erhalten Sie dann genauere Informationen zum weiteren Vorgehen.

In der Regel sind auch folgende Maßnahmen zu ergreifen:

a) Sofort bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten.

b) Sofort die Einzugsermächtigung des Telefonanbieters widerrufen.
Hier gilt der Spruch: Wer sein Geld hat, der bewegt sich nicht mehr.

c) Nur noch schriftlich mit Ihrem Provider verkehren.
Leider zeigt die Realität, dass man am Telefon abgewimmelt wird oder wohlwollende Versprechungen erhält, wie z.B. „Machen Sie sich keine Sorgen, wir kümmern uns darum“.
Hier gilt es Nägel mit Köpfen zu machen. Je später es wird, desto schwieriger wird die Beweissituation oder es verstreichen unter Umständen wichtige Fristen.

Was stören mich die paar Euro!

Auch wenn einen der Betrag finanziell nicht stört, sollte man dagegen vorgehen. Hat man erst einmal eine Rechnung mit solchen Verbindungnummern und -kosten, wird es später schwer sein, zu beweisen, dass man die nächste, vielleicht viel höhere Rechnung nicht verursacht hat!
Auch hier gilt: Wehret den Anfängen.

Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung und beinhaltet keine rechtliche Gewähr.



Lebensversicherung und Pflichtteil!

§ 2325 Abs. 1 BGB

„Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.„

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Berechnung von Lebensversicherungen verändert, im Pflichtteilsrecht abgeändert, und verfolgt nunmehr den Ansatz, dass in der Regel der Rückkaufswert zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist.

BGH, Urt. v. 28.04.2010 — IV ZR 73/08
BGH, Urt. v. 28.04.2010 — IV ZR 230/08

Hierdurch wurden jedoch noch nicht alle Problemfelder in diesem Bereich beseitigt!



Wer bestimmt die Religions zugehörigkeit des Kindes?

Im vorliegenden Fall waren die getrenntlebende Mutter katholisch und der Vater Moslem. Die Mutter ließ das Kind katholisch taufen.
Der Vater verlangte von ihr die Zustimmung zur Erklärung über den Kirchenaustritt des Kindes gegenüber dem Standesamt. Das Kind solle später selber frei wählen können, welcher Relegion es angehören möchte.

Die Entscheidung der Religionszugehörigkeit ist bis zur Relegionsmündigkeit des Kindes eine reine Angelegenheit der Eltern.
Die Entscheidung, ein Kind religiös oder atheistisch zu erziehen, um es später selbst über seine Religion entscheiden zu lassen, ist eine Frage des Erziehungskonzeptes, also des elterlichen Sorgerechts aus Art. 6 GG .

Ein Eingriff in dieses elterliche Sorgerecht und die Aufhebung einer von einem Elternteil getroffenen Entscheidung kann dann erfolgen, wenn das „Wohl des Kindes“ gefährdet ist (§ 1628 BGB)

Ein Gericht hat nicht zu entscheiden, welche Religionserziehung grundsätzlich die bessere ist, sondern nur darüber, ob durch das Ablehnen des Antrags des Vater und der Beibehaltung des derzeitigen Status dem Kind erhebliche Nachteile entstehen.

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in dem oben genannten Fall, dass
„…der weltanschaulich neutrale Staat die Entscheidung über die religiöse Kindererziehung nicht treffen kann, und zwar auch nicht, indem einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis mit der Begründung übertragen würde, die konkreten Vorhaben des einen Elternteils über Art und Umfang der Integration des Kindes in eine Religionsgemeinschaft entsprächen dem Kindeswohl besser als die religiöse Erziehung durch den anderen Elternteil. „.

„Die religiöse Erziehung ist lediglich ein Teilbereich von mehreren der Erziehungsaufgabe der Eltern. Maßgeblich ist dabei der Kontinuitätsgrundsatz.  … Insoweit hat das Amtsgericht mit zutreffenden Erwägungen darauf abgestellt, dass das Kind bei der Mutter lebt und in einer katholischen Umgebung eingebettet ist. Es spricht jedenfalls nichts überwiegend dafür, die Entscheidung über den Kirchenaustritt dem Vater zuzuweisen. Eine Integration des Kindes in seine soziale Umwelt wie Kindergarten, Schule etc. würde dadurch zumindest nicht erleichtert. “

Insoweit hatte die Berufung des Vaters hier keinen Erfolg.

Instanz:
Amtsgericht Meppen, 16 F 296/09 SO
OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2010 – 13 UF 8/10



Fotos auf Socal-Media-Plattform gemeinfrei?

Wer sein Foto auf Socal-Media-Plattformen wie Facebook einstellt und dort veröffentlicht gibt damit konkludent seine Einwilligung, dass Dritte z.B. Personen-Suchmaschinen wie 123people die Bilder als embedded link verwenden dürfen, so dass gegenüber diesen kein Unterlassungsanspruch besteht.
OLG Köln Urteil Az.: 15 U 107/09  vom  09.02.2010

Hierbei ist zu beachten, dass es sich um ein aktuell eingestelltes Bild handelte, eine Speicherung oder Verwertung über die Verlinkung hinaus ist ein gesondertes rechtliches Problem. Die Fotos sind somit nicht als gemeinfrei anzusehen.



Falsche Grundpreisauszeichnung kein Wettbewerbsverstoß

Ein Mitbewerber wurde abgemahnt, da dieser statt der Grundpreisberechnung gemäß Preisangabenverordnung (PAngVO) auf 1 Liter, nur den Grundpreis für 100 ml in seinen Onlineshop angeben hatte. 

Das OLG Hamm  Az.: 4 U 156/09,  Urteil vom 10.12.2009 sah hierin nur eine Bagatellverlezung,  welche keinen rechtlich verfolgbaren Wettbewebsverstoß  begründet, der Verbraucher braucht nur mit 10 zumultiplizieren bzw. das Komma um eine Stelle zu verschieben.

Das Urteil ist insoweit zu begrüssen, dar hier wieder ein Stop-Zeichen gegen Abmahnwellen aufgestellt wird. Nicht alles was nicht 100% richtig ist, ist abmahnungswürdig. In solchen Fällen reicht ein „kostenloser“ kollegialer Hinweis völlig aus.



Wettbewerbsverhältnis bei Ebay

Ein Anbieter, der auf der Verkaufsplattform Ebay ausschließlich Herrenunterwäsche und Bademode verkauft, kann von einem Anbieter, der  Kinderbekleidung oder Damenmode veräußert, mangels Wettbewerbsverhältnis, nicht abgemahnt werden, urteilte das OLG Braunschweig,  Az.: 2 U 225/09  –  27.01.2010.

Hier hat das Gericht eine sehr enge Auslegung des Begriffs des Wettbewerbsverhältnisses vorgenommen.



Keine Sonderbehandlung bei ca. Mietflächen

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass auch für den Fall, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „circa“ ausgewiesen wird, die 10% Regel gilt.
Das heißt, sollte die vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10% abweichen, so darf der Mieter unter Umständen den Mietzins wegen Mietmangel mindern.

BGH – VIII ZR 144/09



Mietmängel verjähren nicht

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist. 

Bundesgerichtshof: Urteil vom 17. Februar 2010 – VIII ZR 104/09



Aufklärungspflicht beim Hausverkauf

 
Über beim Hausbau verwendete erkannte gesundheitsschädliche Baustoffe
(vorliegend: Asbestzementplatten) ist der Käufer eines Hauses vom Verkäufer aufzuklären. Es handelt sich hierbei um einen offenbarungspflichtigen Mangel der Kaufsache. Insbesondere wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem erheblichen gesundheitsgefährdenden Potential im Rahmen der üblichen Nutzung des Hauses austreten.

Hierbei ist von einer erheblichen Einschränkung der Nutzbarkeit schon dann auszugehen, wenn übliche Sanierungsarbeiten, wie Bohrungen an der Hausfassade, nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können.

OLG Celle, 17.9.2009 – Az: 16 U 61/09



Anforderung an eine Abmahnung

Damit eine Abmahnung zulässig ist, muss der Abgemahnte zweifelsfrei erkennen können, was ihm vorgeworfen wird, wie er sein
Verhalten in Zukunft einzurichten hat und welche Sanktionen ihm drohen, wenn er sich nicht entsprechend verhält.

Erfüllt die Abmahnung nicht diese Kriterien, so kann
der Betroffene die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen.

LAG Düsseldorf, 10.9.2009 – Az: 13 Sa 484/09



Sicherheitskompass der Polizei

 
Der Sicherheitskompass der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wird für erfahrene Internetanwender zwar wenig Neues enthalten, für Gelegenheitssurfer aber weist er zu Recht auf einige Problemfelder hin, welche in der täglichen rechtsanwaltlichen Praxis einen wichtigen Stellenwert haben, der bei vielen Fällen mit Internetbezug geklärt werden muss.

So stellt sich immer wieder die Frage, woher Firmen Ihre Anschrift haben, insbesondere Geburtsdatum, Adresse und Kontoinformationen?

Warum behauptet wird, dass von Ihrem Telefonanschluss per Internet Dateien geladen oder Einkäufe getätigt wurden von denen Sie nie etwas gehört haben.

Warum gibt es kleine Abbuchungen auf Ihrem Konto, die Sie nicht zuordnen können?

Der Kompass löst diese Probleme nicht, aber er zeigt, wo Schwachstellen vorhanden sein können. Der Sicherheitskompass soll Ihnen helfen, die 10 häufigsten Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu verringern.

Quelle:  http://www.polizei-beratung.de/



BGB

Abkürzung für  Bürgerliches Gesetzbuch  (BGB)

siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/



Ist ein Scheidungstestament nötig?

Die Ehepartner besitzen einen gegenseitigen gesetzlichen Erbanspruch (inkl. Pflichtteilsanspruch). Dieser fällt erst dann weg, wenn die Ehe geschieden wurde.

Wurde der Scheidungsantrag eingereicht und zugestellt, so verliert der Ehegatte nach §1933 BGB sein Erbrecht und seinen Pflichtteilsanspruch. Der Antragsteller jedoch nicht unbedingt. 

Liegen schon testamentarische Verfügungen vor, so ist zu überprüfen, inwieweit diese noch Gültigkeit besitzen.

Eine Unwirksamkeit  z.B.  des gemeinschaftlichen Testaments tritt nicht ein, wenn die Ehepartner einen Fortgeltungswillen also Aufrechterhaltungswillen gem. §2268 BGB vorliegt.

Eine rechtliche Überprüfung der erbrechtlichen Folgen sollte auch im Falle eines laufenden Scheidungsverfahrens erfolgen, da die Gerichtsverfahren zum Teile mehrere Jahre andauern.



Ist ein Trennungstestament sinnvoll?

Die Ehepartner besitzen einen gegenseitigen gesetzlichen Erbanspruch (inkl. Pflichtteilsanspruch) gemäß §1931 BGB. Dieser fällt erst dann weg, wenn die Ehe geschieden wurde.

Leben die Ehegatten vorerst nur getrennt, um das Trennungsjahr zu erfüllen, so besitzen beide noch ihr volles Erbrecht. 

Insoweit besteht in dieser Phase ein besonderer Bedarf, entsprechende testamentarische Regelungen zu finden, ebenso sind schon vorhandene Testamente oder Erbverträge zu prüfen.



Onlinescheidungen – kostengünstiger ?

Im Internet finden sich eine Reihe von Anzeigen und Werbungen für sogenannte Online-Scheidungen / Internet-Scheidungen.  Diese vermitteln zum Teil den Eindruck, man könne sich mal eben so per Internet scheiden lassen oder die Scheidung sei kostengünstiger.

Das deutsche Rechtssystem sieht zur Zeit keine Onlinescheidung vor.

Insoweit kann es sich bei solchen Anzeigen nur darum handeln, dass der Scheidungswillige über das Internet einen Anwalt beauftragt und ihn bevollmächtigt, einen ganz normalen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen.

 

Die Informationen werden hierbei an den Anwalt  über das Internet übermittelt. Das Scheidungsantragsformular dient dem Anwalt zur Ermittlung der persönlichen Daten und benötigten Auskünfte.

Gemäß dem RVG fallen für den Anwalt und das Gericht dieselben Gebühren wie bei einer Nicht-Onlinescheidung an, eine Kostenersparnis tritt somit nicht ein.

Auch können sich die Kosten unter Umständen noch um Fahr- und Reisekosten, Abwesenheitskosten etc.  erhöhen, falls der beauftragte Anwalt nicht am Ort des Scheidungsgerichts seinen Kanzleisitz hat.

Erfahrungsgemäß ergeben sich selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Reihe von Fragen und Probleme, die für den Mandanten in einem persönlichen Gespräch unter vier Augen angenehmer als per Telefon oder Email geklärt werden können.

Insoweit ist eine reine Onlinebeauftragung und -abwicklung gut abzuwägen.



RVG

Abkürzung für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Siehe auch  http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html



BGH

Abkürzung: BGH = Bundesgerichtshof



Restschuldversagung wegen Kindererziehung?

Bei der Erwerbsobliegenheit des Insolvenzschuldners im Restschuldbefreiungsverfahren neben Kinderbetreuung ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang ein Schuldner neben einer von ihm übernommenen Kinderbetreuung erwerbstätig sein muss. Hierbei sind die Maßstäbe aus dem Familienrecht zu beachten (§1570 BGB).

BGH, 3.12.2009 – IX ZB 139/07, InsO §295 Abs. 1 Nr. 1



Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein Teil des deutschen Insolvenzrechts.
Die Restschuldbefreiung ist in der Insolvenzordnung geregelt.
Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden. Die Gläubiger können ihre Forderungen rechtlich somit nicht mehr durchsetzen.



AG

Abkürzung

AG steht für Amtgericht (in der Regel erste Gerichtsinstanz)

AG steht für Aktiengesellschaft (Juristische Person)



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