Pfändungstabelle 2024/2025

Am 1. Juli 2024 treten neue Pfändungsgrenzen in Kraft. Das bedeutet, dass mehr vom Arbeitseinkommen pfändungssicher ist.

Was ändert sich?

Für Arbeitnehmer ohne Unterhaltsverpflichtungen steigt die Pfändungsfreigrenze .

Höhere Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen:
Auch die Freibeträge für Unterhaltspflichtige werden angehoben.

1. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c der Zivilprozessordnung erhöhen sich zum 1. Juli 2024
a) in Absatz 1
Nummer 1 von 1 402,28 auf 1 491,75 Euro monatlich,
Nummer 2 von 322,72 auf 343,31 Euro wöchentlich,
Nummer 3 von 64,54 auf 68,66 Euro täglich,
b) in Absatz 2 Satz 1
Nummer 1 von 527,76 auf 560,90 Euro monatlich,
Nummer 2 von 121,46 auf 129,21 Euro wöchentlich,
Nummer 3 von 24,29 auf 25,84 Euro täglich,
c) in Absatz 2 Satz 2
Nummer 1 von 294,02 auf 312,78 Euro monatlich,
Nummer 2 von 67,67 auf 71,99 Euro wöchentlich,
Nummer 3 von 13,54 auf 14,40 Euro täglich,
d) in Absatz 3 Satz 3
Nummer 1 von 4 298,81 auf 4 573,10 Euro monatlich,
Nummer 2 von 989,31 auf 1 052,43 Euro wöchentlich,
Nummer 3 von 197,87 auf 210,50 Euro täglich

2. Die ab 1. Juli 2024 geltenden Pfändungsfreibeträge ergeben sich im Übrigen aus den als Anhang abgedruckten Tabellen

Genaue Informationen in der Pfändungstabelle: Die genaue Höhe der Pfändungsfreigrenzen können Sie der neuen Pfändungstabelle entnehmen.

Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024) – BGBl. 2024 I Nr. 160 vom 16.05.2024

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/160/VO

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